Die Dezember-Soforthilfe soll Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Erdgas und Wärme entlasten. Das heißt: Im Dezember wird die Abschlagszahlung vom Staat übernommen.
Die Soforthilfe wird an denjenigen geleistet, der einen Vertrag mit dem Gas-/Wärmelieferanten hat. Bei Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizungsanlage ist das im Regelfall der Vermieter.
Sofern Sie als Mieter an Ihren Vermieter Heizkostenvorauszahlungen leisten, wird Ihnen die Vorauszahlung für Dezember 2022 erst im Rahmen der Heizkostenabrechnung 2022, die in 2023 erstellt wird, gutgeschrieben.
Die Befreiung von der Zahlung des Dezemberabschlages 2022 gilt für den Fall, wenn direkte Verträge zwischen Mietern und Energieversorger bestehen wie beispielsweise bei Gasetagenheizungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter: faq-dezember-soforthilfe-im-gas-und-warmebereich.pdf (bmwk.de) oder beim Deutschen Mieterbund unter FAQ Einmalzahlung Wärme (mieterbund.de).