Skip to main content
ZBVV Mieter werben Mieter

Mieter werben Mieter

Sie kennen jemanden, der ein neues Zuhause sucht?

Wird durch Ihre Empfehlung ein neuer Mietvertrag für eine von der ZBVV verwaltete Wohnung abgeschlossen, werden Ihnen als Dankeschön 150 EURO auf Ihrem Mietkonto gutgeschrieben.

Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich eine Prämie von 150 Euro

Ihre Voraussetzung zur Teilnahme

Bitte beachten Sie die untenstehenden Teilnahmebedingungen. Diese müssen für die Auszahlung der Prämie vollständig erfüllt sein
  • Sie sind Mieterin bzw. Mieter der ZBVV – Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH und Ihr Mietverhältnis ist zum Zeitpunkt der Prämienfälligkeit ungekündigt.
  • Die von Ihnen geworbene Person ist nicht Mieterin bzw. Mieter in einem von der ZBVV verwalteten Objekt und nicht als Interessentin bzw. Interessent bei uns geführt.
Formular zur Meldung von Mietinteressenten

Teilnahmebedingungen

Voraussetzung als werbende Mieterin bzw. werbender Mieter

  • Die Mitteilung über die neue Mietinteressentin bzw. den neuen Mietinteressenten ist erfolgt, bevor die Mieterselbstauskunft bei uns im Original eingereicht wurde.
  • Sie befinden sich in einem ungekündigten Mietverhältnis.

Voraussetzung als neue Mietinteressentin bzw. neuer Mietinteressent

  • Zuvor wurde kein Kontakt mit einer Vermieterin/Maklerin bzw. einem Vermieter/Makler der ZBVV bezüglich der konkreten Wohnung aufgenommen.
  • Sie sind keine Mieterin bzw. kein Mieter in einem von der ZBVV verwalteten Objekt und nicht als Interessentin/Interessent bei uns geführt.

Konditionen zur Prämienauszahlung

  • Der Mietvertrag ist zu Stande gekommen und die Kaution (mindestens die erste Rate) wurde überwiesen, die erste Miete nach Mietbeginn ist geflossen.
  • Die Prämie wird nach Abschluss eines Mietvertrags nur einmal und ausschließlich an die Person ausgezahlt, die die Kontaktdaten nachweislich zuerst eingereicht hat.
  • Bestehen bei der werbenden Person Mietrückstände, werden diese zunächst mit der Prämie verrechnet.
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt mittels Überweisung auf das Konto der werbenden Person. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  • Diese Prämienaktion gilt nur für Wohnungsvermietungen. Alle anderen Vermietungen für Gewerberäume, Stellplätze u.a. sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • In Fällen, in denen ein Wohnungswechsel innerhalb der von der ZBVV verwalteten Objekte erfolgt oder eine Nachmieterin bzw. ein Nachmieter gestellt wird, ist die Auszahlung einer Prämie nicht möglich.
  • Wir behalten uns vor, die Angaben der werbenden Person und der Mietinteressentin bzw. des Mietinteressenten zu überprüfen.
    Nachträglich eingereichte Kontaktdaten können wir leider nicht berücksichtigen.
  • Die Aktion „Mieter werben Mieter“ ist für die werbende Person unbegrenzt häufig nutzbar, d. h. es gibt keine Betragsgrenze für einen Prämienerhalt.

Gültigkeit

  • Wir behalten uns vor, die Teilnahmebedingungen bei Bedarf anzupassen oder zu ändern.
  • Die Aktion „Mieter werben Mieter“ gilt so lange, wie sie auf unserer Homepage öffentlich einsehbar ist.
  • Wir behalten uns vor, die Aktion ohne Vorankündigung zu beenden.
    Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Formulare werden nicht mehr berücksichtigt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZBVV sowie der Unternehmensgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.